

Checkliste
Nicht vergessen
Vor der Geburt
- Elternzeit beantragen (beim Arbeitgeber)
Nach der Geburt
- das Kind auf der Steuerkarte eintragen lassen (beim Finanzamt)
- Kindergeld beantragen (bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit)
- Elterngeld beantragen (zuständige Stelle bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen)
- eventuell Unterhaltsvorschuss (beim Jugendamt), Arbeitlosen-geld II/Sozialgeld oder Kinderzuschlag (bei der Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und der Gemeinde oder der Familienkasse der Agentur für Arbeit) und/oder Wohngeld (bei der Wohngeldstelle der Gemeinde) beantragen
- wenn nur ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft hat: beim Konsulat erkundigen, ob das Kind (auch) die ausländische erhalten kann, wenn die Eltern dies wünschen
3. bis 10. Tag
- Vorsorgeuntersuchung U2
4. bis 6. Woche
- Vorsorgeuntersuchung U3
3. bis 4. Monat
- Vorsorgeuntersuchung U4
ohne zeitliche Vorgabe
- das Kind zur Taufe anmelden
(beim Pfarrbüro – siehe dazu auch
den Elternbrief zum Thema „Taufe“)







