

Elternvertreter im Kindergarten
Gemeinsam geht es besser
Kaum hat man am ersten Elternabend im Kindergarten den Mund aufgemacht, schon ist man zum Elternvertreter gewählt. Aber was erwartet einen dann? Laut Kinder- und Jugendhilfegesetz sind „die Erziehungsberechtigten an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen“. Der Elternbeirat eines Kindergartens übernimmt dabei eine wichtige Funktion: die Interessen der Eltern und ihrer Kinder in der Einrichtung zu vertreten.
Mit einem Blick in das Kindergarten-Gesetz, das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, können sich Elternbeiräte über ihre Rechte und Pflichten informieren. Tipps für die Arbeit als Elternvertreter können erfahrene Elternbeiräte und die Erzieherinnen der Einrichtung geben.
Ein partnerschaftliches Miteinander zwischen Elternbeirat, Erzieherinnen und dem Kindergartenträger ist von großem Vorteil. Sinnvoll sind regelmäßige Gespräche, in denen man sich gegenseitig informiert, offen über Probleme spricht und Vorschläge für die Arbeit im Kindergarten macht. Ein waches Auge für den Kindergarten-Alltag und für die Arbeit der Erzieherinnen ist dabei gefragt. Oft ist Kompromissfähigkeit gefordert: Die Wünsche von Eltern können weit auseinander klaffen, und nicht alle können erfüllt werden.
Zunehmend wichtig wird das Engagement der Eltern für eine gute Qualität der Kindergarten-Arbeit. Sparmaßnahmen wie die Aufstockung der Gruppengrößen oder der Abbau von Erzieherinnen-Stellen gehen zu Lasten der Kinder. Außerdem besuchen immer mehr jüngere Kinder den Kindergarten, die auf keinen Fall weniger, sondern mehr Zuwendung und Betreuung benötigen.
Für wichtige Beschlüsse wie die Gebührenhöhe, Gruppengröße oder personelle Besetzung können das Bundesland, die Diözese, die Stadt oder die Pfarrgemeinde zuständig sein. Auch auf diesen „höheren“ Ebenen können Elternvertreter sich einmischen, zum Beispiel dem Landtagsabgeordneten, der Bürgermeisterin, dem Stadtrat oder der Pfarrgemeinderätin ihre Sicht der Dinge kundtun und an Sitzungen teilnehmen, in denen es um Kindergarten-Belange geht, und ihre Meinung äußern. Dabei kann es sich lohnen, mit Elternvertretern anderer Kindergärten in der Stadt oder Gemeinde zusammenzuarbeiten; gemeinsam lassen sich bestimmte Forderungen eben wirkungsvoller vertreten.






