Du darfst …

Ehepaare dürfen über ihre Kinder nicht ihre Beziehung vergessen. Und zur ehelichen Pflicht gehört es für Frauen und Männer, sich einiges zu erlauben:

  • Du brauchst nicht alles zu erahnen, was in deinem Partner vorgeht.
    Wenn es dich interessiert, kannst du fragen.
  • Du brauchst deinen Partner nicht auf Anhieb zu verstehen.
    Er kann dir selbst sagen, was er braucht.
  • Vorwürfe und Anklagen kannst du dir ersparen.
    Handeln bringt weiter.
  • Du darfst deinen Partner loben für alles, was dir an ihm gefällt.
    Es tut gut und spornt an.
  • Du darfst deine Kinder mit deinem Partner
    auch mal sich selbst überlassen.
  • Du brauchst dich nicht für alles verantwortlich zu fühlen,
    was deine Kinder und dein Partner anstellen.
  • Schon bevor dein Partner und deine Kinder voll zufriedengestellt sind, darfst du etwas für dich tun.
  • Du darfst eigene Gefühle, Wünsche und Bedürfnisse haben und brauchst nicht zu warten, bis dein Partner sie dir von den Augen abliest.
    Du darfst direkt sagen, was du willst.
  • Du brauchst nicht zu (er-)warten, dass dein Partner dir deine Wünsche erfüllt.
    Du darfst sie dir auch selbst erfüllen.
  • Du darfst glücklich sein.
    Glückliche Ehepartner sind die besten Liebhaber.