Samstag, 14:12 Uhr

Soziale Netzwerke

Zum Glück gibt’s Nachbarn

Gut, dass es sie gibt: die Bekannte, die ich beim Sport kennen lernte, die auch zwei kleine Kinder hat und im gleichen Ort wohnt. Den Opa, der zwar ein Stück entfernt wohnt, aber schon in Rente ist und es genießt, nachmittags öfter mal einen richtig langen Spaziergang mit seiner Enkelin zu machen. Die Nachbarin in der Wohnung über mir, die ihren Sohn allein erzieht und mit der ich auf Gegenseitigkeit „Kindertausch“ mache, je nachdem, wann sie in ihrem Handarbeitsladen ist und ich zu Seminaren unterwegs bin. Und ab und zu essen wir mal zu siebt, weil die oder der eine für die anderen mitkocht.

Niemand muss alles allein schaffen. Soziales Netzwerken ist eine prima Idee, deren Früchte allerdings nicht jedem in den Schoß fallen. Bei manchen geht’s ganz leicht: seit Jahren am Ort „eingesessen“, durch Schule, Pfarrgemeinde, Sportverein, Geburtsvorbereitung und Rückbildung gut vernetzt. Andere, die durch Studium und Beruf irgendwohin verschlagen werden, tun sich schwerer. Dann heißt es, offen auf Nachbarn und andere Spielplatz Eltern zugehen, mitmachen, wo Eltern sich treffen (auch wenn die Zeit eigentlich nicht passt), vielleicht eine Suchanzeige auf einer Nachbarschaftsplattform posten oder an das Schwarze Brett im Familien oder Gemeindezentrum pinnen. Und dann hoffen, dass die richtigen sich finden.

Atempause

Mein Traum

Ich habe einen Traum von meinem Leben:
Alle Menschen leben in Frieden und glücklich zusammen.
Keiner braucht sich mehr Sorgen um die Zukunft zu machen,
nicht für sich und nicht für seine Kinder.
Alle gehen liebevoll miteinander um.
Kein Unrecht geschieht,
jede und jeder darf so sein, wie er und sie möchte.
Ich habe einen Traum von meinem Leben,
von mir und meiner Familie.
Den ich heute leben kann.

Martin Bartsch

Denn wenn der frühere Arbeitskollege und die Freundin oder die Bekannte aus der Rückbildung ihre Kinder ganz anders erziehen, gerne mal vor den Fernseher setzen und/oder allzu freigiebig Süßigkeiten spendieren – dann braucht es Entscheidungen. Wer tut uns als Familie und unserem Kind gut, mit wem bin ich gerne zusammen, wer hilft uns wirklich und beansprucht seinerseits nicht ungebührlich viel Zeit und Zuwendung? Aber auch: Wer ist flexibel genug, damit das Geben und Nehmen in unserem Netzwerk notfalls auch ganz schnell und unkompliziert funktioniert?

Mir jedenfalls ist das wichtig: Da ist schon länger die Teilnahme an einer Fortbildung geplant, und dann hat Valentina die ganze Nacht vorher gezahnt, gefiebert, geweint und kaum geschlafen. Den fehlenden Schlaf kann ich wegstecken, aber in die Kita möchte ich meine angeschlagene Tochter doch nicht geben. Ein Glück, dass meine Nachbarin zur Not auch um 6.30 Uhr einspringt und Valentina direkt übernimmt. Ich bin dankbar dafür und auch meinerseits bereit, selbst in diese Verbindung zu investieren. Wir sind nicht beste Freundinnen, werden nie zusammen in Urlaub fahren, sind auch in Erziehungsfragen manchmal über Kreuz. Aber wir schätzen uns, jede weiß, dass sie der anderen eine wichtige Stütze ist im Alltag – auch das ist soziales Netzwerk, wie ich es mag.

Ina Fröhlich

Ans Bett statt ins Büro - Kinderkrankengeld

So schnell kann auch ein gutes soziales Netz oft nicht reagieren: Um 6.45 Uhr stellt die Mutter beim Wecken fest, dass ihr Einjähriges hoch fiebert, jammert und sich ständig an die Ohren greift. 75 Minuten später müsste sie selbst am Arbeitsplatz und ihr Mann mit dem Kleinen auf dem Weg zur Kita sein ...

Gut, dass Eltern sich zur Pflege kranker Kinder (unter 12) von ihrem Beruf freistellen lassen können. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können derzeit (Stand Feb. 2023) je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage — vorausgesetzt, niemand sonst kann sich darum kümmern. Das Gehalt läuft währenddessen weiter, wenn das nicht durch den Tarif oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist; dann springt aber die Krankenkasse mit „Kinderkrankengeld“ ein. Nur privat versicherte Mütter und Väter gehen leer aus.

Übrigens: Wenn ihr Arbeitgeber zustimmt, können Eltern die „Pflegetage“ untereinander übertragen!

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