Polizei? Jugendamt? Beratungsstellen? So finden Eltern die beste Hilfe für ihr Kind.
Zuallererst geht es um den Schutz der Kinder. Deshalb erfordert der Umgang mit sexueller Gewalt große Behutsamkeit und Überlegung. Unnötige und / oder unsensible Befragungen oder eine verfrühte Beschuldigung des Täters, der sein Opfer dann umso mehr unter Druck setzt, könnten die Kinder zusätzlich belasten –
mit dem Risiko, dass sie „zumachen“.
Experten raten Eltern deshalb eindringlich:
Zusammen mit der Beraterin oder dem Berater können Eltern eher ein sinnvolles weiteres Vorgehen entwickeln als aus der eigenen überschießenden Betroffenheit heraus. Die Beratung ist kostenfrei; auf Wunsch können Eltern sie auch anonym wahrnehmen. Welche Themen und Anliegen sie ins Gespräch einbringen wollen, entscheiden sie selbst; auch bei einem ungeklärten Verdacht helfen die Fachkräfte weiter.
Die Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Vermutungen und Hinweise auf sexuelle Gewalt sensibel und vertraulich; nur wenn sie eine akute Gefahr von weiteren Übergriffen sehen, müssen die Beraterinnen und Berater dafür sorgen, dass die Kinder durch Trennung vom Täter geschützt sind. Dazu müssen sie möglicherweise das Jugendamt und / oder die Staatsanwaltschaft informieren.
Sexuelle Gewalt ist eine Straftat. Privatpersonen sind aber grundsätzlich nicht verpflichtet, sie bei der Polizei anzuzeigen. Die Polizei ihrerseits ist dagegen verpflichtet, einem Verdacht nachzugehen, sobald sie in irgendeiner Form davon Kenntnis erhält. Für Eltern bedeutet das: Sie müssen gut abwägen, ob sie sexuelle Übergiffe anzeigen oder aus schwerwiegenden Gründen davon absehen wollen:
Auch bei diesen Abwägungen hilft die Erfahrung von Fachkräften Eltern, die beste Entscheidung für ihre Kinder zu treffen.